Hausordnung von "Bonn on Ice"
- Den Anweisungen des Personal ist Folge zu leisten.
- Die Missachtung der Hausordnung oder der Anweisungen des Personals führt zu einem Hausverbot.
- Das Betreten des gesamten Betriebsgeländes, inkl. der Eisfläche geschieht auf eigene Gefahr
- Für selbstverschuldete Unfälle übernehmen wir keine Haftung! Eltern haften für ihre Kinder.
- Die Beschaffenheit des Eises (Wasserpfützen, Abrieb etc.) und der Leihschlittschuhe ist unverbindlich, es besteht kein Minderungsgrund.
- Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Die Schließfächer können nach Einwurf einer Euromünze (keine Geldrückgabe!) verschlossen werden. Nicht geräumte Schließfächer werden jeden Abend vom Personal geöffnet. Beim Verlust eines Spindschlüssels müssen € 50,- gezahlt werden.
- Für mitgeführte Hunde besteht Verletzungsgefahr durch Schlittschuhe.
- Sollte es aufgrund von außen kommender Ereignisse wie z. B. Unwetter kurzzeitig zu Behinderungen oder Betriebsausfällen kommen, behalten wir uns das Recht vor, getätigte Buchungen zu stornieren. Zahlungen werden dann zurückerstattet.
- das Mitbringen von Speisen und Getränken (Ausnahme: Babynahrung)
- das Betreten der Eislaufbahn mit Straßenschuhen
- das mutwillige Beschädigen der Eisfläche
- das Werfen von Gegenständen und Zigarettenkippen auf die Eisfläche
- das Besteigen der Eisbande und das Sitzen auf dieser
- das Verzehren von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
- das Rauchen auf der Eisfläche und in der Almhütte
- das Laufen mit Schlittschuhen auf Flächen, die nicht mit schwarzem Gummiboden ausgelegt sind
- das Betreten der Eisfläche in alkoholisiertem Zustand
- rücksichtsloses, schnelles Fahren sowie Ketten- und Hakenlaufen
- Für das Eislaufen wird die Benutzung von Handschuhen und Helmen empfohlen
- Wir bitten Sie um rücksichtsvolles, risikofreies Fahren und Verhalten, insbesondere gegenüber Kindern!
- Das Betreten der Eislaufbahn darf nur mit gültiger Eintrittskarte erfolgen, welche nicht an Dritte weitergegeben werden darf.
- Für Schlittschuhe muss wie folgt Pfand hinterlegt werden:
- Ausweispapiere mit Lichtbild oder € 50,- pro Paar Schlittschuhe
- Die Pfandrückgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der Schlittschuhe mit Pfandmarke
- Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Ausleihende in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
- Das Betreten der Eisstockbahnen ist nur mit flachen Schuhen mit ausreichend Profil gestattet.
- Zutritt für Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen ein Mindestalter von 16 Jahren.
- Für die Spielgeräte muss Pfand in Höhe von € 100,- und ein Personalausweis hinterlegt werden
- Die Pfandrückgabe erfolgt nur gegen Rückgabe aller Spielgeräte mit Pfandmarke
- Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Ausleihende in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Bonn im Januar 2015